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Der JUICE BOOSTER 2 - mobile Ladestation
Revolutioniere das Laden Deines Elektrofahrzeugs mit der Wallbox 3-in-1-Funktionalität
Im Zeitalter der Elektromobilität ist die Suche nach einer effizienten, sicheren und flexiblen Ladelösung wichtiger denn je. Der JUICE BOOSTER 2 hebt sich als eine solche Lösung ab, die nicht nur durch ihre Vielseitigkeit, sondern auch durch ihre innovative Technologie besticht. Hier erfährst Du alles über die Vorteile und einzigartigen Eigenschaften des JUICE BOOSTER 2, die ihn zur idealen Wahl für Dein Elektroauto machen.
Vielseitige Einsatzmöglichkeiten
Der JUICE BOOSTER 2 ist weit mehr als nur eine herkömmliche Ladestation. Dank seiner 3-in-1-Funktionalität kann er als Wallbox, mobile Ladestation und als Typ-2-Ladekabel für öffentliche Ladesäulen verwendet werden. Diese Flexibilität macht den JUICE BOOSTER 2 zu einem unverzichtbaren Begleiter für Elektrofahrzeugbesitzer.
Schnelles und sicheres Laden
Mit einer beeindruckenden Ausgangsleistung von bis zu 22 kW ermöglicht der JUICE BOOSTER 2 das schnelle Aufladen Deines Elektrofahrzeugs an nahezu jeder Steckdose weltweit. Die innovative Technologie dieser mobilen Wallbox erkennt automatisch die verfügbare Stromstärke und Spannung, um eine optimale und sichere Ladung zu gewährleisten.
Höchste Sicherheitsstandards
Sicherheit steht beim JUICE BOOSTER 2 an erster Stelle. Diese mobile Wallbox erfüllt die höchsten Sicherheitsstandards (IP67 und IK10) und ist zu 100% normkonform. Zudem ist er mit einem FI-Schutz gegen Gleich- und Wechselstromfehlerströme ausgestattet, der nicht nur Dein Fahrzeug, sondern auch andere Verbraucher im Stromkreis schützt.
Robustheit und Portabilität
Trotz seiner leistungsstarken Funktionen ist der JUICE BOOSTER 2 als Wallbox überraschend kompakt und leicht. Seine robuste Bauweise garantiert eine lange Lebensdauer, selbst unter den anspruchsvollsten Bedingungen. Diese Portabilität und Langlebigkeit machen den JUICE BOOSTER 2 zum idealen Partner für unterwegs.
Einfachheit und Benutzerfreundlichkeit
Die Bedienung des JUICE BOOSTER 2 ist denkbar einfach und erinnert an das Laden eines Smartphones. Mit dem passenden Sicherheitsadapterkabel lässt sich der JUICE BOOSTER 2 mühelos an jede Netzsteckdose anschließen. Der Anschluss an Dein Fahrzeug erfolgt dann mit dem Typ-2-Stecker, wobei der JUICE BOOSTER 2 automatisch die notwendigen Einstellungen vornimmt.
Fazit
Der JUICE BOOSTER 2 setzt neue Maßstäbe in der Welt der Elektrofahrzeugladung. Seine Vielseitigkeit, hohe Leistungsfähigkeit und unübertroffene Sicherheit machen ihn zur optimalen Ladelösung für jeden Elektrofahrzeugbesitzer. Ob zu Hause als Wallbox, unterwegs oder an öffentlichen Ladestationen – der JUICE BOOSTER 2 sorgt stets für eine schnelle, sichere und unkomplizierte Ladung Ihres Fahrzeugs. Mache den JUICE BOOSTER 2 zu Deinem ständigen Begleiter und genießen Sie die Freiheit und Flexibilität, die er Dir bietet.
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Spezifikation
Abmessungen | Durchmesser: 70 mm, Länge: 225 mm |
Gewicht | 1 kg ohne Kabel; 3,2 kg mit Kabel und Stecker |
Eingangsstrom | Eingangsstrom |
Ausgangsleistung | abhängig vom Eingangsstrom: 1,4 – 22 kW AC |
Farbe | Anthrazit metallic, Kabel: schwarz |
Betriebstemperatur | -25°C bis +45°C |
CE-Konformität | IEC 62752, 62196, 61851, Mode 2/3, EMV, RoHS |
Schutzart – FI – Sicherheit | IP67 – RCD DC 6 mA, AC/DC 30 mA |
Stecker netzseitig | über 25 selbsterkennende Adapter erhältlich für Haushalt-, Industrie- und EV-Steckdosen, Zuleitung 1,4 m + Adapter ca. 30 cm |
Kupplung fahrzeugseitig | Typ 2/Typ 1 (IEC 62196), Kabellänge: 3,1 m |
Garantie
Förderung
Förderungen für Privatpersonen
Im Jahr 2024 wird der Ankauf von Elektro-Fahrzeugen für den privaten Gebrauch durch eine gemeinsame Initiative des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) und der Fahrzeugwirtschaft gefördert. Diese Förderung besteht aus zwei Teilen:
E-Mobilitätsbonusanteil der Fahrzeugwirtschaft: Dieser Anteil wird beim Kauf des Fahrzeugs direkt vom Fahrzeughandel gewährt und ist unabhängig von eventuellen weiteren Rabatten, die der Händler anbieten könnte.
E-Mobilitätsbonusanteil des Bundes: Dieser Teil der Förderung wird aus Mitteln des BMK bereitgestellt und dient ebenfalls zur Unterstützung des Kaufs von Elektro-Fahrzeugen.
Die Förderung richtet sich speziell an Fahrzeuge mit Elektro- und Brennstoffzellenantrieben und ist sowohl budgetär als auch zeitlich begrenzt. Um von dieser Förderung profitieren zu können, müssen Interessenten einige wichtige Schritte beachten:
Registrierung und Einreichung von Förderungsanträgen: Der gesamte Prozess der Antragstellung erfolgt ausschließlich online. Es ist wichtig, dass Interessenten sich frühzeitig registrieren, da die Registrierungsmöglichkeit von den verfügbaren Budgetmitteln abhängig ist und spätestens am 31.03.2025 endet.
Fristen: Nach der erfolgreichen Registrierung haben Antragsteller 36 Wochen Zeit, um ihren Förderungsantrag einzureichen. Dabei ist zu beachten, dass die eingereichte Rechnung für das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als neun Monate sein darf.
Diese Förderungsaktion stellt eine bedeutende Unterstützung für Privatpersonen dar, die den Umstieg auf umweltfreundlichere Mobilitätslösungen erwägen. Sie fördert nicht nur den Kauf von Elektrofahrzeugen, sondern trägt auch zum übergeordneten Ziel bei, die Emissionen im Verkehrssektor zu reduzieren und die Umweltbelastung zu verringern.
Wer wird gefördert?
Fördermittel werden Privatpersonen zur Verfügung gestellt.
Was wird gefördert?
Die Förderung wird in Form eines Zuschusses gewährt, der nicht zurückgezahlt werden muss und auf maximal 50 % der Anschaffungskosten beschränkt ist. Daher kann es bei niedrigen Investitionskosten zu einer Verringerung der unten aufgeführten Pauschalbeträge kommen.
Höchste Sicherheitsstandards
E-Ladeinfrastruktur | |
---|---|
für ein kommunikationsfähiges, intelligentes Ladekabel oder | 600 Euro |
für eine kommunikationsfähige Wallbox (Heimladestation) in einem Ein-/Zweifamilienhaus oder | 600 Euro |
für eine kommunikationsfähige Wallbox in einem Mehrparteienhaus als Einzelanlage oder | 900 Euro |
für eine kommunikationsfähige Ladestation mit Lastmanagement bei Installation in einem Mehrparteienhaus als Teil einer Gemeinschaftsanlage | 1.800 Euro |
Quelle: www.klimafonds.gv.at Stand: 04.03.2024
Förderungen für Betriebe
Die Förderungsaktion des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) zielt darauf ab, die Einrichtung von E-Ladeinfrastruktur, einschließlich Standsäulen und Wallboxen, für den betrieblichen Gebrauch zu unterstützen. Dieses Programm ermöglicht es Unternehmen, finanzielle Unterstützung für den Aufbau von Ladestationen für Elektrofahrzeuge zu erhalten.
Interessierte Parteien können sich abhängig von den verfügbaren Haushaltsmitteln bis spätestens 31. März 2025 für diese Förderung registrieren. Nach einer erfolgreichen Registrierung haben die Antragsteller 36 Wochen Zeit, um ihren Förderantrag einzureichen. Wichtig dabei ist, dass die Rechnung für die installierte Ladeinfrastruktur zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als 9 Monate sein darf.
Wer wird gefördert?
Fördermittel steht für sämtliche Firmen und andere wirtschaftlich aktive Organisationen zur Verfügung. Zudem haben auch öffentliche Körperschaften, Vereinigungen und kirchliche Einrichtungen die Möglichkeit, Anträge zu stellen.
Was wird gefördert?
Die Förderung bezieht sich auf den Aufbau von E-Ladeinfrastruktur, dazu zählen sowohl Standsäulen als auch Wallboxen. Ein wesentliches Kriterium für die Förderung ist, dass an diesen Ladepunkten ausschließlich Strom aus erneuerbaren Energieträgern zum Laden von Elektrofahrzeugen zur Verfügung gestellt wird. Darüber hinaus ist es erforderlich, dass jeder geförderte Ladepunkt individuell abgesichert ist, um Sicherheit und Zuverlässigkeit der Ladeinfrastruktur zu gewährleisten.
Ladeinfrastruktureinrichtungen
Art der Einrichtung Leistung | Leistung | E-Mobilitätsbonus | |
---|---|---|---|
öffentlich zugänglich | AC-Normalladepunkt | 11 bis ≤ 22 kW | 1.000 Euro |
DC-Schnellladepunkt | < 100 kW | 9.000 Euro | |
DC-Schnellladepunkt | ≥ 100 kW bis < 300 kW | 18.000 Euro | |
DC-Schnellladepunkt | ≥ 300 kW | 30.000 Euro | |
nicht öffentlich zugänglich | AC-Normalladepunkt | ≤ 22 kW | 500 Euro |
DC-Schnellladepunkt | < 50 kW | 3.000 Euro | |
DC-Schnellladepunkt | ≥ 50 bis < 100 kW | 7.500 Euro | |
DC-Schnellladepunkt | ≥ 100 kW | 15.000 Euro |
Quelle: www.klimafonds.gv.at Stand: 04.03.2024