Wallbox Förderungen in Österreich 2024

Hier findest Du einen Überblick über Förderungen für Wallboxen und mobile Ladestationen in Österreich. Diese Zusammenfassung dient lediglich Informationszwecken. Für umfassende und verbindliche Informationen bitten wir Dich, dich direkt an die zuständige Förderbehörde zu wenden.

Für das Jahr 2024 sind insgesamt 114,5 Millionen Euro vorgesehen. Förderanträge können über die Website www.umweltfoerderung.at eingereicht werden.

Die E-Mobilitätsförderung des Bundesministeriums für Klimaschutz (BMK), der Automobil- und Zweiradimporteure, wird auch im nächsten Jahr fortgeführt.

  • Private Ladeinfrastrukturen werden mit bis zu 600 Euro für Wallboxen bzw. Ladekabel gefördert
  • Gemeinschaftsanlagen in Mehrparteienhäusern werden mit bis zu 1.800 Euro gefördert.
  • Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur werden mit bis zu 30.000 Euro gefördert.
  • Anmeldung und Einreichung von Förderanträgen spätestens bis 31.03.2025

Die inhaltliche Gestaltung der Förderung aus dem Jahr 2023 wird auch weiterhin beibehalten!

Wallbox Förderung für Privatpersonen in Österreich 2024

Im Jahr 2024 wird der Erwerb von Elektrofahrzeugen für den privaten Gebrauch durch eine gemeinschaftliche Initiative des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) sowie der Automobilbranche unterstützt. Diese Förderung gliedert sich in zwei Komponenten:

E-Mobilitätsförderung der Automobilbranche: Dieser Beitrag wird direkt beim Fahrzeugkauf durch den Autohandel gewährt und bleibt von zusätzlichen Rabatten, die vom Händler angeboten werden könnten, unberührt.

E-Mobilitätsförderung des Bundes: Diese Förderungskomponente wird durch Mittel des BMK finanziert und dient ebenfalls der Unterstützung beim Kauf von Elektrofahrzeugen.

Die Förderung zielt insbesondere auf Fahrzeuge mit Elektro- und Brennstoffzellenantrieben ab und ist sowohl in finanzieller als auch zeitlicher Hinsicht limitiert. Um von dieser Subvention Gebrauch machen zu können, sind von Interessierten einige wesentliche Schritte zu beachten:

Anmeldung und Einreichung von Förderanträgen: Die Antragstellung erfolgt vollständig online. Eine frühzeitige Registrierung ist entscheidend, da die Anmeldemöglichkeit von den verfügbaren Haushaltsmitteln abhängt und spätestens am 31.03.2025 endet.

Fristen: Nach erfolgreicher Anmeldung haben Antragsteller 36 Wochen Zeit, ihren Förderantrag zu stellen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die eingereichte Fahrzeugrechnung zum Zeitpunkt der Antragstellung maximal neun Monate alt sein darf.

Diese Förderungsmaßnahme bietet eine wichtige Unterstützung für Einzelpersonen, die einen Wechsel zu umweltfreundlicheren Verkehrslösungen in Betracht ziehen. Sie fördert nicht nur den Erwerb von Elektrofahrzeugen, sondern trägt auch zu dem übergeordneten Ziel bei, die Emissionen im Verkehrsbereich zu senken und die Umweltbelastung zu verringern.

Wer wird unterstützt? Subventionen werden Einzelpersonen zur Verfügung gestellt.

Was wird unterstützt? Die Unterstützung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses, der auf maximal 50 % der Anschaffungskosten begrenzt ist. Bei geringeren Investitionssummen kann es zu einer Reduzierung der unten aufgeführten Pauschalbeträge kommen.

 -> Leitfaden E-Mobilität für Privatpersonen Jahresprogramm 2024 <-

Quelle: www.klimafonds.gv.at Stand: 04.03.2024

E-Ladeinfrastruktur

für ein kommunikationsfähiges, intelligentes Ladekabel oder

600 Euro         

für eine kommunikationsfähige Wallbox (Heimladestation) in einem Ein-/Zweifamilienhaus oder

600 Euro

für eine kommunikationsfähige Wallbox in einem Mehrparteienhaus als Einzelanlage oder

900 Euro

für eine kommunikationsfähige Ladestation mit Lastmanagement bei Installation in einem Mehrparteienhaus als Teil einer Gemeinschaftsanlage

1.800 Euro                

Die Fördermittel werden in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt, der auf maximal 50% der Anschaffungskosten limitiert ist. Bei niedrigeren Investitionssummen kann es daher zu einer Anpassung der genannten Pauschalbeträge nach unten kommen.

Wallbox Förderung für Betriebe in Österreich 2024

Die Förderungen des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) ist darauf ausgerichtet, den Aufbau von E-Ladeinfrastrukturen, einschließlich Standsäulen und Wallboxen, für den betrieblichen Einsatz zu fördern. Dieses Programm ermöglicht es Unternehmen, finanzielle Unterstützung für die Einrichtung von Ladestationen für Elektrofahrzeuge zu erhalten.

Interessenten können sich, abhängig von den verfügbaren Haushaltsmitteln, bis spätestens 31. März 2025 für diese Förderung anmelden. Nach einer erfolgreichen Anmeldung haben Antragsteller 36 Wochen Zeit, ihren Förderantrag zu stellen. Wichtig ist, dass die Rechnung für die installierte Ladeinfrastruktur zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als 9 Monate sein darf.

Wer wird gefördert? Förderungen stehen sämtlichen Unternehmen und anderen wirtschaftlich aktiven Organisationen zur Verfügung. Auch öffentliche Körperschaften, Vereinigungen und kirchliche Einrichtungen können Förderanträge stellen.

Was wird gefördert? Die Subvention umfasst den Aufbau von E-Ladeinfrastrukturen, darunter fallen sowohl Standsäulen als auch Wallboxen. Ein entscheidendes Kriterium für die Förderung ist, dass an den Ladepunkten ausschließlich Strom aus erneuerbaren Energiequellen zum Laden von Elektrofahrzeugen genutzt wird. Zudem ist es erforderlich, dass jeder geförderte Ladepunkt individuell gesichert ist, um die Sicherheit und Zuverlässigkeit der Ladeinfrastruktur zu gewährleisten.

> Leitfaden E-Mobilität für Unternehmen, Gebietskörperschaften und Vereine Jahresprogramm 2024 <-

Quelle: www.klimafonds.gv.at Stand: 04.03.2024

Art der Einrichtung Leistung

Leistung

E-Mobilitätsbonus

öffentlich zugänglich

AC-Normalladepunkt

11 bis ≤ 22 kW

1.000 Euro

 DC-Schnellladepunkt

< 100 kW

9.000 Euro

 DC-Schnellladepunkt

≥ 100 kW bis < 300 kW 

18.000 Euro

 DC-Schnellladepunkt

≥ 300 kW 

30.000 Euro

nicht öffentlich zugänglich

AC-Normalladepunkt

≤ 22 kW 

500 Euro

 DC-Schnellladepunkt

< 50 kW 

3.000 Euro

 DC-Schnellladepunkt

≥ 50 bis < 100 kW 

7.500 Euro

 DC-Schnellladepunkt

≥ 100 kW 

15.000 Euro

Die Fördermittelberechnung basiert auf einem Pauschalbetrag, der von der bereitgestellten Ladestromkapazität abhängt. Dabei deckt die Förderung bis zu maximal 30 % der umweltrelevanten Investitionskosten (Nettobetrag).

THG-Quote in Österreich 2024

Die KVO, kurz für Kraftstoffverordnung, definiert qualitative Anforderungen an Kraftstoffe und fördert die nachhaltige Nutzung von Biokraftstoffen. Mit der Neufassung der KVO, die am 1. Januar 2023 in Kraft trat, wurden bedeutende Änderungen eingeführt.

Ein zentraler Aspekt der Novelle ist die Einführung einer Treibhausgas-Minderungsquote (THG-Quote), von der insbesondere Elektroautohalter und bestimmte Betreiber von Ladestationen profitieren.

Darüber hinaus umfasst die KVO technische Spezifikationen, Kennzeichnungsvorschriften und Prüfmethoden für Kraftstoffe sowie Vorgaben zur Substitution. Sie etabliert außerdem Nachhaltigkeitskriterien zur Reduzierung der Lebenszyklus-Treibhausgasemissionen.

Was ist der THG-Quotenhandel und was bedeutet die THG-Quote?

In Österreich sind Unternehmen, die fossile Kraftstoffe in den Verkehr bringen, dazu verpflichtet, ihre Treibhausgasemissionen zu senken. Dies betrifft vor allem Mineralölunternehmen. Falls diese Unternehmen die festgelegten Ziele nicht erreichen, drohen ihnen hohe Strafzahlungen.

Die Reduktion kann einerseits durch den Verkauf oder die Beimischung von kohlenstoffärmeren Kraftstoffen erfolgen. Andererseits kann sie durch den Erwerb von Zertifikaten erreicht werden, die den Einsatz von erneuerbarem Strom für Elektroautos bescheinigen.

Ein solches Zertifikat verifiziert die Menge an CO2-Einsparungen, die durch das Laden von Elektroautos mit erneuerbarem Strom erzielt wird. Die Zertifizierung dieser THG-Quoten obliegt dem Umweltbundesamt.

Diese Zertifikate werden auf dem THG-Quotenmarkt gehandelt. Unternehmen, die fossile Kraftstoffe in den Verkehr bringen, können diese erwerben und auf ihre Treibhausgasbilanz anrechnen lassen. Dadurch werden die Lebenszyklus-Treibhausgasemissionen der Unternehmen verringert und Strafzahlungen vermieden.

Die anrechenbaren Einsparungen werden als Treibhausgasminderungsquoten (THG-Quoten) bezeichnet.

Durch die Novellierung der KVO können Besitzer von Elektroautos und Betreiber von Ladestationen indirekt am THG-Quotenhandel teilnehmen, indem sie ihre THG-Quoten an betroffene Mineralölunternehmen verkaufen.

Durch einen solchen Verkauf erhalten Elektroautobesitzer und Ladestationsbetreiber eine Prämie in Form eines Geldbetrags.

Wie können Elektroautobesitzer ihre Quote verkaufen?

Um auf dem THG-Quotenmarkt eine Prämie für ihre THG-Quote zu erzielen, benötigen Elektroautobesitzer (Begünstigte) einen Quotenpooler bzw. Antragsberechtigten. Begünstigte können durch einen Vertrag mit Antragsberechtigten vereinbaren, die von ihren Elektrofahrzeugen verbrauchten Strommengen einzureichen. Der Strom kann von privaten oder öffentlichen Ladestationen bezogen werden.

Diese Quotenpooler bündeln die THG-Quoten der Elektroautobesitzer, beantragen die Zertifizierung beim Umweltbundesamt und vermarkten die Zertifikate unter anderem an Mineralölunternehmen.

Die Prämie für die Elektroautobesitzer ergibt sich aus dem Erlös abzüglich der Gebühren des Quotenpoolers. Die Quotenpooler bieten verschiedene Preismodelle an, die die Höhe der Prämie beeinflussen.

Wichtig ist, dass Elektroautobesitzer genaue Aufzeichnungen über den von ihrem Fahrzeug im jeweiligen Kalenderjahr geladenen Strom führen, um eine Vergütung für die tatsächliche Lademenge zu erhalten. Zusätzlich muss eine Kopie des Fahrzeugscheins als Nachweis beigefügt werden.

Was passiert, wenn keine genaue Dokumentation vorliegt?

Fehlt eine genaue Dokumentation, legt das Umweltbundesamt eine Pauschalmenge von 1.500 kWh pro Jahr für jedes zweirädrige Elektrofahrzeug für das Kalenderjahr 2023 zugrunde.

Dies gilt allerdings nur für rein batteriebetriebene Fahrzeuge. Bei Plug-in-Hybriden zählt ausschließlich die tatsächlich geladene Menge.

Nach Auffassung des BMK ist bei mobilen Wallboxen oder intelligenten Ladekabeln eine Anrechnung nicht möglich, da keine eindeutige Zuordnung der Lademenge gewährleistet ist.

Welche Zeiträume sind für die Prämie für Elektroautobesitzer relevant?

Die Nachweise sind vom Quotenpooler nach Ablauf des Kalenderjahres beim Umweltbundesamt einzureichen. Das bedeutet, dass Lademengen des Jahres 2023 im Jahr 2024 eingereicht werden müssen.

Für die Berechnung der jährlichen Prämie ist auch die exakte Besitzdauer des Elektroautos im betreffenden Jahr maßgeblich.

Elektroautobesitzer erhalten also anteilig eine Prämie für den Zeitraum, in dem sie rechtlich Eigentümer des Fahrzeugs waren.

Beispiel: Wird das Auto am 1. Mai zugelassen, berechnet sich die Prämie für den Zeitraum vom 1. Mai bis zum 31. Dezember des betreffenden Jahres.

Welche Preismodelle bieten die Quotenpooler an?

Die Höhe der Prämie hängt vom Bedarf der Mineralölunternehmen ab. Die Quotenpooler bieten sowohl feste als auch variable Preismodelle an.

Wer kann als Antragssteller „Quotenpooler“ fungieren?

Antragsberechtigte müssen mindestens eine öffentliche oder halböffentliche Ladestation für Elektrofahrzeuge im Bundesgebiet betreiben.
Sie müssen sich bis zum 31. Januar des Folgejahres beim Umweltbundesamt gemäß § 14 Abs. 6a KVO registrieren.
Zudem müssen sie eine Mindestmenge von 100.000 kWh im Berichtsjahr an elektrischem Strom einreichen.
Die 100.000 kWh beziehen sich auf die Gesamtsumme der eingereichten Strommengen aus öffentlichen, halböffentlichen und nicht-öffentlichen Ladepunkten; es muss nicht bei jeder Ladepunktart die Mindestmenge erreicht werden.
Antragsberechtigte, die Strommengen beim Umweltbundesamt einreichen, müssen die zugrundeliegenden Daten ab dem Zeitpunkt der Einreichung für drei Jahre in einer Datenbank speichern und bei Kontrollen zugänglich machen.
Dies umfasst unter anderem Verträge mit Begünstigten, Nachweise zur eindeutigen Identifizierung der Ladepunkte, den Zeitraum der Stromabgabe an Elektrofahrzeuge, Kopien der Fahrzeugscheine und Fahrzeugidentifikationsnummern bei nachweislich zugeordneten Elektrofahrzeugen.
Antragsberechtigte müssen bei Ummeldung oder Abmeldung eines Elektrofahrzeugs umgehend informiert werden.

Außerdem ist der Nachweis über den Betrieb mindestens einer öffentlichen oder halb-öffentlichen Ladestation erforderlich.

Dieser Nachweis kann unter anderem durch das Ladestellenverzeichnis der E-Control und weitere Nachweise gemäß Gewerbeordnung, Baurecht und Elektrotechnik erbracht werden.

Zudem ist die Teilnahme an einer vom Umweltbundesamt durchgeführten Schulung erforderlich, insbesondere bezüglich der elektronischen Vorlagen und der Verwendung des elektronischen Nachhaltigkeitsnachweises (elNa).

Was gilt für Betreiber von Ladestationen, die eine halböffentliche oder öffentliche Ladestation betreiben?

Nach der KVO werden Personen, die zur Anrechnung von Strom nach der KVO berechtigt sind, als Begünstigte bezeichnet.

Begünstigte Ladestationsbetreiber sind:

Hauptverantwortliche Betreiber öffentlich zugänglicher Ladepunkte im Bundesgebiet, die wirtschaftlich, technisch oder rechtlich die Hauptverantwortung tragen.

Hauptverantwortliche juristische Personen für halböffentlich zugängliche Ladepunkte im Bundesgebiet, bei denen eine eindeutige Zuordnung von Elektrofahrzeugen nicht möglich ist und die im Berichtsjahr nachweislich messbare Strommengen an einen eingeschränkten Nutzerkreis für gewerbliche Zwecke abgegeben haben.

Ein halböffentlich zugänglicher Ladepunkt ist ein Ladepunkt, der nicht im Ladestellenverzeichnis der E-Control registriert ist und bei dem keine eindeutige Zuordnung von Elektrofahrzeugen möglich ist.

Der erneuerbare Anteil des von Endverbrauchern im Verpflichtungsjahr zum Antrieb von Elektrofahrzeugen geladenen Stroms, der von einem der oben genannten Begünstigten stammt, kann einmalig auf die Verpflichtungen der Mineralölunternehmen angerechnet werden.

Um diese Strommenge beim Umweltbundesamt einreichen zu können und indirekt am Quotenhandel teilzunehmen, wird ein Antragsberechtigter „Quotenpooler“ benötigt.

Begünstigte können einmal jährlich per Vertrag mit einem Quotenpooler für den Geltungszeitraum von maximal einem Verpflichtungsjahr vereinbaren, Strommengen, die an Elektrofahrzeuge abgegeben wurden, zum Zweck der Anrechenbarkeit einzureichen.

Können Privatpersonen, die eine nicht-öffentliche Ladestation betreiben und selbst Strom produzieren (z.B. durch Photovoltaikanlagen), am Zertifikatshandel teilnehmen?

Grundsätzlich ist als Antragsberechtigter für Strommengen eine bei der Umweltbundesamt GmbH registrierte natürliche oder juristische Person zu verstehen, die mindestens eine öffentliche oder halb-öffentliche Ladestation im Bundesgebiet für Elektrofahrzeuge betreibt.

Private sind somit als Antragssteller „Quotenpooler“ ausgeschlossen.

Private können jedoch durch die THG-Quote für Zulassungsbesitzer von Elektroautos profitieren (siehe oben).

Weitere Informationen finden sich auf der Webseite des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) unter der Kraftstoffverordnung 2012 (bmk.gv.at).

Stand: 29.06.2023 Quelle: www.wko.at

FAQ Wallbox Förderung in Österreich 2024

Welche Wallbox wird in Österreich gefördert?

  • Kommunikationsfähige Wallboxen (Heimladestationen) in Ein-/Zweifamilienhäusern
  • Kommunikationsfähige Wallboxen in Mehrparteienhäusern als Einzel- oder Gemeinschaftsanlage

Welche E-Autos werden 2024 gefördert?

  • Fahrzeuge mit Elektro- und Brennstoffzellenantrieb

Wie viel Förderung bekommt man in Österreich für ein E-Auto?

  • Die Förderung ist als Zuschuss konzipiert, der nicht zurückgezahlt werden muss und auf maximal 50 % der Anschaffungskosten beschränkt ist
  • Die genaue Höhe der Förderung kann variieren und ist abhängig vom jeweiligen Förderprogramm und Budget

Wie lange gibt es noch die Förderung für E-Autos?

  • Die Förderprogramme sind sowohl budgetär als auch zeitlich begrenzt
  • Aktuelle Programme laufen bis spätestens 31. März 2025, eine Verlängerung oder Neuaufsetzung hängt von politischen Entscheidungen und verfügbaren Budgetmitteln ab

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